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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Hier finden Sie das Formular für die Abmeldung Ihres Kindes aus dem Kindergarten oder der Primarschule Münchenstein. Während den Öffnungszeiten des Sekretariates nehmen wir die Abmeldung auch gerne persönlich entgegen.

Name
Abmeldung_von_der_Schule.pdf Download 0 Abmeldung_von_der_Schule.pdf

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind aus einem wichtigen Grund die Schule nicht besuchen kann, z.B. bei:

  • Krankheit oder Unfall
  • höherer Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnissen
  • Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen

Bitte benachrichtigen Sie im Voraus oder unmittelbar nach Eintreten des Entschuldigungsgrundes die zuständige Lehrperson (nur im Notfall während der Unterrichtszeit).

Erscheint Ihr Kind nicht zum Unterricht, wird die Lehrperson mit Ihnen
Kontakt aufnehmen (Verantwortung und Sicherheit).

Telefonnummern siehe Adressen.

Sekretariat Primarstufe Münchenstein

Schulhaus Lange Heid
Äussere Lange Heid 13 A
4142 Münchenstein

Öffnungszeiten: 

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.45 - 12.15 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr.

Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr.

Donnerstag 7.45 - 12.15 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr.

 

Telefon: 061 416 03 33

Beatrice Neuenschwander
beatrice.neuenschwander@schule-muenchenstein.ch

Sabrina Lombardi
sabrina.lombardi@schule-muenchenstein.ch

Schulleitung Primarstufe

Andreas Dominic Näf
andreas.naef@schule-muenchenstein.ch

Corinna Brunetti
corinna.brunetti@schule-muenchenstein.ch

Salome Zumbrunn
salome.zumbrunn@schule-muenchenstein.ch

Dominic Walser
dominic.walser@schule-muenchenstein.ch

Schulrat (Präsidium)

Christine Moll
christine.moll@muenchenstein.ch

 

 

 

Primarschulhaus Lange Heid

Äussere Lange Heid 15
4142 Münchenstein

Telefon: 061 416 03 33

 

Primarschulhaus Loog

Loogstrasse 17
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 40 86

 

Primarschulhaus Löffelmatt

Gruthweg 8
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 05 02

 

Primarschulhaus Neue Welt

Hardstrasse 35
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 60 60

 

Kindergarten Ameisenhölzli A und B

Birkenstrasse 16
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 15 47

 

Kindergarten Löffelmatt A und B

Gruthweg 8
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 31 16

 

Kindergarten Dillacker A

Heiligholzstrasse 83
4142 Münchenstein

Telefon: 061 413 83 88

 

Kindergarten Dillacker B

Heiligholzstrasse 85
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 58 00

 

Kindergarten Ehinger A und B

Hardstrasse 29a
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 44 02

 

Kindergarten Lange Heid A, B und C

Äussere Lange Heid 15
4142 Münchenstein

Telefon: 061 416 03 45

 

Kindergarten Neue Welt

Hardstrasse 37
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 80 88

 

Kindergarten Teichweg

Teichweg 15
4142 Münchenstein

Telefon: 061 411 24 09

 

 

Schulsozialdienst

Von Dienstag bis Freitag

Schulhaus: Löffelmatt und Lange Heid
Susanne Streibert
susanne.streibert@schule-muenchenstein.ch
Telefon: 079 193 02 90

 

Schulhaus: Loog, Neue Welt und Dillacker
Cornelia Abt
cornelia.abt@schule-muenchenstein.ch
Telefon. 079 448 26 04

 

 

Vorschulheilpädagogischer Dienst

c/o Schulsekretariat Primarstufe
Äussere Lange Heid 13 A
4142 Münchenstein

Telefon: 061 416 03 33

                                                                                                                                                           

 

 

Logopädischer Dienst

Leitung: Elin Kuster
elin.kuster@schule-muenchenstein.ch

Schulhaus Lange Heid
Äussere Lange Heid 13 A
4142 Münchenstein

Telefon: 061 416 03 40

 

 

 

 

Schulpsychologischer Dienst

Gorenmattstrasse 19
4102 Binningen

Telefon: 061 552 70 40

 

 

 

Schulleitung Musikschule Münchenstein

Thomas Schild
thomas.schild@musikschule-muenchenstein.ch

Telefon: 061 411 29 84

Sprechstunden nach Vereinbarung

 

Sekretariat Musikschule

Baselstrasse 8
4142 Münchenstein

Öffnungszeiten: Mo, Di und Do von 14.00 bis 17.00 Uhr

Nicole Sacharuk
sekretariat@musikschule-muenchenstein.ch

Telefon 061 411 29 84
www.musikschule-muenchenstein.ch

 

 

Familien- und Jugendberatung

Evelyn Leipold
Sozialpädagogin FH
evelyn.leipold@muenchenstein.ch

Schulackerstrasse 6
4142 Münchenstein

Telefon: 061 416 11 37

 

Familienergänzende Tagesbetreuung/ Tagesfamilien

Gemeindeverwaltung Münchenstein
Abteilung Kind, Jugend & Familie

tagesfamilien@münchenstein.ch
schulergaenzende-betreuung@muenchenstein.ch

Schulackerstrasse 4
4142 Münchenstein

Telefon: 061 416 11 00

 

Hier finden Sie das Anmeldeformular für den Kindergarten oder die Primarschule Münchenstein. Während den Öffnungszeiten des Sekretariates nehmen wir die Anmeldung auch gerne persönlich entgegen.

Name
Anmeldung_v42020-11-13_sekr_online_1v.pdf Download 0 Anmeldung_v42020-11-13_sekr_online_1v.pdf

Primarschule
Unter der Begabungsförderung ist eine integrative Förderung für speziell begabte Schülerinnen und Schüler unserer Primarschule zu verstehen. Sie wird wöchentlich während zwei bis sechs Stunden angeboten.

Kindergarten
Im Kindergarten findet Begabungsförderung integriert statt. Frühzeitiger Eintritt in die Schule ist auf Antrag der Eltern und der Kindergartenlehrperson möglich.

Wählen Sie bequeme, praktische, leicht waschbare, dem Wetter entsprechende Kleidung (Pause), damit Ihr Kind ungehindert spielen kann.

Bitte geschlossene und rutschfeste Finken mitbringen (Kindergarten).

Die Gemeindebibliothek in der Gartenstadt steht Kindern und Erwachsenen zur Verfügung.
Nähere Informationen finden sie hier.

 

Zusätzlich stehen Ihren Kindern in allen Primarschulhäusern Schulbibliotheken zur Verfügung, die mit den Lehrpersonen regelmässig besucht werden.

§ 58 Organisation

Die Kindergärten sind teilautonome, geleitete Organisationen. Sie sind verantwortlich für das Erreichen der Bildungsziele und für die Einhaltung der Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Trägerschaft. Sie gestalten ihre Aufgabe innerhalb des Schulprogramms und geben sich eine Haus- und Absenzenordung.

§21 Ziel des Kindergartens

Der Kindergarten bereitet die Kinder auf den Eintritt in die Primarschule vor. Er hilft ihnen, Teil einer grösseren Lern- und Sozialgruppe zu werden.

§ 22 Eintritt und Dauer

Kinder, welche bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Den Stichtag legt die Verordnung fest.

Der Kindergarten umfasst zwei Jahresstufen.

§ 23 Schulort

Der Kindergarten wird in der Regel in der Wohngemeinde besucht.

Wird ein Kind tagsüber regelmässig in einer anderen Gemeinde des Kantons betreut, hat es Anspruch auf den Kindergartenbesuch in dieser Gemeinde, sofern seine Aufnahme nicht die Bildung einer zusätzlichen Klasse bedingt.

Die Verordnung legt den Beitrag fest, den die Wohngemeinde an die Gemeinde, in der das Kind tagsüber regelmässig betreut wird, zu bezahlen hat.

Kinder mit wenig oder fehlenden Deutschkenntnissen werden bereits im Kindergarten von einer speziell ausgebildeten Lehrperson in DaZ (Deutsch als Zweitsprache) unterrichtet.

Für alle voraussehbaren Absenzen ist spätestens drei Wochen vor der benötigten Beurlaubung ein Dispensationsgesuch einzureichen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder im Online-Schalter. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte.

Zuständig für die Bewilligung einer Beurlaubung sind:

  • bis zu 1 Tag die Kindergarten- oder Klassenlehrperson (maximal vier Halbtage pro Schuljahr)
  • ab 1 Tag bis zu 2 Wochen die Schulleitung
  • Verlängerung von Ferien die Schulleitung (maximal zwei Tage pro Schuljahr)
  • mehr als 2 Wochen der Schulrat

Als Dispensationsgründe für Absenzen, die länger als zwei Tage dauern, können geltend gemacht werden:

  • Familienzusammenführungen im Ausland a. wenn Familien aus sozialen oder beruflichen Gründen ihre Ferien während der Kindergarten- oder Schulzeit verbringen müssen b. Förderung eines Kindes in einer speziellen Begabung (z.B. Musik, Sport etc.) c. weitere triftige Gründe, über die wie in den oben aufgeführten Fällen die Schulleitung bzw. der Schulrat zu entscheiden hat.

Einschränkende Bedingungen:

  • Die Tage unmittelbar vor und nach Schulferien oder Feiertagen gelten als Ferienverlängerung und können nur von der Schulleitung bewilligt werden.
  • Für die Zeit unmittelbar vor und nach den Sommerferien werden in der Regel keine Dispensationen erteilt.
  • Bei längeren, von der Schulleitung zu bewilligenden Dispensationen erkundigt sich die Schulleitung bei der Kindergarten- oder Klassenlehrperson über den Leistungsstand des Kindes. Ist dieser mangelhaft, so wird dies den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Der Entscheid, das Kind dispensieren zu lassen, liegt jedoch bei den Erziehungsberechtigten. Regelmässige Dispensationen vom Unterricht: Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen vom Besuch einzelner Bildungsbereiche sowie vom Unterrichtsbesuch an einzelnen Wochentagen dispensiert werden. Über die Dispensation entscheidet die Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten. Dem Gesuch sind die notwendigen Unterlagen (z. B. Arztzeugnisse) beizulegen.

Bei Zuwiderhandlung einer Ablehnung des Urlaubgesuches kann der Schulrat eine Busse bis zu CHF 5’000 aussprechen (640 Bildungsgesetz, § 69, Abs. 1d).

Name
Dispensationsgesuch_bis_2_Wochen.pdf Download 0 Dispensationsgesuch_bis_2_Wochen.pdf
Dispensationsgesuch_uber_2_Wochen.pdf Download 1 Dispensationsgesuch_uber_2_Wochen.pdf

Eine Einführungsklasse ist eine kleine Klasse von sechs bis maximal zwölf Kindern, welche von einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen geführt wird. Lerninhalte der ersten Klasse werden auf zwei Schuljahre verteilt. Anschliessend wechselt das Kind in die zweite Regelklasse. Eine Einführungsklasse befindet sich im Schulhaus Loog und eine im Schulhaus Neue Welt.

Die Schulleitung der Primarstufe hat die Aufgabe, die schulpflichtigen Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse einzuteilen. Der Gemeinderat als Schulträger übernimmt die Verantwortung, die Einzugsgebiete der einzelnen Kindergarten- und Schulanlagen festzulegen. 

Die Einzugsgebiete widerspiegeln den möglichen Handlungsspielraum der Schulleitung auf, der bei der Bildung von Klassen genutzt werden kann. Diese basieren auf den neusten Richtlinien der Beratungsstelle für Unfallverhütung (Fachdokumentation 2.365 «Schulweg»). Die Fachdokumentation definiert Richtlinien zur Beurteilung eines zumutbaren Schulweges. 

Das wichtigste Kriterium für die Zumutbarkeit eines Schulweges ist das Alter des Kindes. Je älter ein Kind ist, desto weiter und schwieriger darf der Schulweg sein.

Name
Einzugsgebiete_Munchenstein.pdf Download 0 Einzugsgebiete_Munchenstein.pdf

In allen Quartieren von Münchenstein gibt es Elternräte. Ein Elternrat ist die institutionalisierte Form der Elternmitwirkung, welche im Bildungsgesetz verankert ist.

Ein Elternrat fördert den Kontakt zwischen Eltern und Schule, um die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu unterstützen.

Der Elternrat:

  • ermöglicht Eltern, mehr am Schulleben der Kinder teilzuhaben und Verantwortung mitzutragen.
  • pflegt einen partnerschaftlichen und respektvollen Umgang zwischen Eltern und Schule und fördert die Kommunikation miteinander
  • ist Ansprechpartner für alle an der Schule Beteiligten und vertritt Anliegen und Vorschläge der Eltern
  • befasst sich mit übergeordneten Themen auf Klassen-, Schul- und Gemeindeebene
  • informiert die Eltern über aktuelle Themen und Aktivitäten
  • stärkt das Vertrauensverhältnis und fördert das Verständnis aller an der Schule Beteiligten
  • ist ein Diskussionsforum, in welchem Lösungen zur Unterstützung von Eltern, Schülern und Schule gesucht werden
  • trägt mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule positiv bei
  • leistet einen Beitrag zur Integration (kulturell, sprachlich, Zuzügler)
  • unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen
  • organisiert Elternbildung
  • nützt zum Wohle der Schule die vielfältigen Ressourcen aus der Elternschaft

 

Der Elternrat:

  • hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen der Schulbehörde, der Schulleitung oder der Lehrpersonen
  • achtet die Integrität und Fachkompetenz der Lehrpersonen
  • vertritt keine Einzelinteressen
  • untersteht aufgrund der Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Schweigepflicht
  • schliesst Delegierte, die wiederholt Einzelinteressen vertreten, aus dem Gremium aus.

 

Die vollständigen Reglemente der Elternräte sind auf der Webseite der Gemeinde Münchenstein aufgeschaltet.

Die Beratungsstelle richtet sich an Familien, die aus unterschiedlichen Gründen aus dem Gleichgewicht geraten sind und die Unterstützung in Erziehungsfragen oder bei der Konfliktbewältigung wünschen.

Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren können sich betreffend Essstörungen, Suchtmittelkonsum, Sexualität, Scheidung der Eltern oder Konflikten innerhalb der Familie beraten lassen. Die Beratung kann alleine oder in Begleitung einer vertrauten Person in Anspruch genommen werden.

Die Beratungstermine erfolgen nach Vereinbarung. (Kontakt siehe Adressen).

Durch das Jahr finden verschiedene Schulanlässe statt, an denen für einen allfälligen Beitrag im „Wochenblatt“, Fotos und Berichte aus dem Schulalltag bildlich festgehalten werden.

Mit der Publizierung respektive dem Aufschalten von Bildmaterial oder Berichten aus dem Schulalltag Ihres Kindes, erhalten Sie als Eltern und auch andere interessierte Kreise einen Einblick in das Geschehen rund um die Primarstufe Münchenstein.

Die Primarstufe Münchenstein verpflichtet sich, die Fotos bzw. Videos ohne personenbezogene Daten zu veröffentlichen.

Die Schüler/-innen aus dem Kindergarten und der Primarschule können am Mittwoch oder Donnerstagnachmittag eine Sportlektion günstig besuchen.

Dies ist ein Angebot des Sportamtes und der Gesundheitsförderung Baselland, basierend auf der Grundlage des Bundesprogrammes Jugend + Sport und wird finanziell unterstützt durch die Gemeinde Münchenstein, vertreten durch die Schulleitung. Der Kurs findet in der Turnhalle im Schulhaus Lange Heid statt. Weiter Informationen über das Angebot finden Sie hier. Ihr Kind können Sie hier anmelden.

Förderunterricht (FU)
Kinder, die im Lesen und Schreiben oder im Rechnen im Vergleich zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern Schwierigkeiten zeigen, werden von unseren Förder-Lehrpersonen unterrichtet.

Kleinklassen
Im Schulhaus Lange Heid gibt es eine mehrstufige Kleinklasse. Hier werden Kinder von einer Heilpädagogin in kleineren Klassen im Lernen sowie im Sozialverhalten gefördert.

Integrative Schulungsform (ISF)
Diese Schulungsform belässt Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf in der Regelklasse. Sie werden von einer Heilpädagogin während einzelnen Unterrichtslektionen begleitet und unterstützt.

Fremdsprachenklasse (FSK)
Kinder die kein Deutsch können, werden in eine Fremdsprachenklasse eingeteilt und besuchen zusätzlich ihre Stammklasse. Sie nehmen an einem einjährigen intensiven Deutschunterricht teil und werden danach voll in die Regelklasse integriert.

Name
Information_an_Eltern_und_Erzb.pdf Download 0 Information_an_Eltern_und_Erzb.pdf

Die Heilpädagogik auf der Kindergartenstufe ist ein zusätzliches schulinternes Angebot. Die Heilpädagog:innen sind Teil eines pädagogischen Teams. Sie erfüllen eine präventive Funktion, indem sie alle Kinder innerhalb der Gruppe und einzeln kennenlernen und in Absprache mit den Kindergartenlehrpersonen deren Bedarf einschätzen und erfassen. Die Heilpädagogin begleitet und unterstützt individuell die Vielfalt an Bedürfnissen der Kinder.
Die Förderung findet während der Kindergartenzeit im Kindergarten oder in den zu den Kindergärten gehörenden Gruppenräumen statt.


Bei Bedarf machen die Heilpädagog:innen mit Einbezug der Eltern standardisierte Abklärungen, zum Beispiel zur Entscheidungshilfe für einen optimalen Schulübertritt. Sie können dabei die Kinder und deren Eltern begleiten und beraten, um einen gemeinsamen Boden für den Übergang in die Schule zu schaffen. Die Heilpädagog: innen beraten zudem die Eltern und die Kindergartenlehrpersonen bei Fragen zur Entwicklung, Verhalten oder zum
Lernen.

Der Kindergarten Dillacker sowie die Klassen 2f, 4f und 6f im Schulhaus Lange Heid werden als Integrationsklassen geführt. Gemeinsam mit den Kindern des Quartiers besuchen zwei bis fünf Kinder mit speziellem heilpädagogischem Förderbedarf die Klassen. Je eine Heilpädagogin/ein Heilpädagoge und eine Klassenlehrperson führen diese Klassen.

Die Schülerinnen und Schüler haben pro Schuljahr Anspruch auf maximal 4 halbe Tage Urlaub (Jokertage). Diese Tage können komuliert oder einzeln bezogen werden. Jokertage welche nicht bezogen wurden, können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden. Der Urlaubsgrund kann frei eingesetzt werden, zum Beispiel für ein Familienfest, Ferienverlängerung oder Sportanlässe. Der verpasste Schulstoff muss selbständig und in Verantwortung des Erziehungsberechtigten nachgeholt werden. Während Schulanlässen, wie Lager oder Schulreisen, wird kein Urlaub gewährt. Die Jokertage sind mit dem angehängten Formular mindestens sieben Tage vor dem Bezug der Klassenlerperson anzumelden.

Ergänzende Informationen finden Sie auf dem angehänten Formular.

Name
Gesuch_Jokertage_online.pdf Download 0 Gesuch_Jokertage_online.pdf

Die vom Kanton und den Gemeinden getragene Kinder- und Jugendzahnpflege will die Erhaltung und Förderung gesunder Zähne der Kinder und Jugendlichen in kosten-günstigem Rahmen bei gesicherter Qualität ermöglichen. Der freiwillige Beitritt erfolgt im Kindergarten oder in der 1. Klasse und dauert bis zur Mündigkeit. Es besteht die freie Zahnarztwahl im Kanton und – mit einer Bewilligung des Kantonszahnarztes oder der Kantonszahnärztin – auch über die Kantonsgrenzen hinaus.

Die Kinder und Jugendlichen profitieren von einer organisierten Struktur, die Er-ziehungsberechtigten von einem günstigen Tarif und von Subventionen, wenn sie wirtschaftlich schwächer gestellt sind. Angeboten werden sämtliche zahnärztliche Leistungen, nicht alle aber werden subventioniert.

Mit dem Eintritt des Kindes in den Kindergarten erhalten die Eltern ein entsprechendes Anmeldeformular.

Im Kindergarten und in den 1. Klassen erfolgen regelmässig Zahnputzinstruktionen für alle Kinder.

Richtlinien über den Besuch der Schule und des Kindergartens bei infektiösen Kinderkrankheiten und bei Parasitenbefall.

Allgemein:

  • Massgebend für den Schul- und Kindergartenbesuch ist der Krankheitszustand
    sowie die Beurteilung durch den behandelnden Arzt.
  • Nach einer Erkrankung soll das Kind bei der Rückkehr in die Schule/ in den
    Kindergarten mindestens einen Tag (24 Stunden) fieberfrei sein.

Grundsätzlich ist der Schul- und Kindergartenbesuch von gesunden Geschwistern eines erkrankten Kindes gestattet.

 

Bakterielle Angina

Schul-, KiTa- und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt.

Ohne Antibiotika: Schul- und Kindergartenausschluss für zwei Wochen. Gesunde Scharlachbazillenträger sind nicht ansteckend.

 

Conjunktivitis epdemica (infektiöse Bindehautentzündung)

Schul-, KiTa- und Kindergartenbesuch erst nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

 

Infektiöse Durchfälle (z.B. auch in Schullagern)

Diese Erkrankungen erfordern individuelle Entscheide durch die/den Schulärztin/-arzt und die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt.

 

Hand-Fuss-Mund-Krankheit (Enteroviren)

Schul-, Kindergarten-, und Kita- Ausschluss. Rückkehr möglich, wenn das Kind fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand ist sowie normal trinken kann.

 

Hepatitis A (Form von Gelbsucht)

Schul-, KiTa- und Kindergartenbesuch gestattet, sofern es der Zustand des Kindes
erlaubt.

 

Hepatitis B (Form von Gelbsucht)

Schul-, KiTa- und Kindergartenbesuch gestattet, sofern es der Zustand des Kindes
erlaubt.

 

Hirnhautentzündung (Meningitis)

Kein Kindergarten-, KiTa- und Schulbesuch. Jede Erkrankung muss sofort dem
Schularzt gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule/ im Kindergarten einzuleiten.

 

Impetigo (ansteckende Form von eitriger Hauterkrankung)

Schul-, KiTa-, und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Kein Schwimmunterricht bis zum Abheilen der Hautläsionen.

 

Keuchhusten (Blauhusten, Pertussis)

Schul-, KiTa- und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich ab dem 6. Tag nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt.

Ohne Antibiotika: Schul-, KiTa- und Kindergartenausschluss für drei Wochen.

 

Krätze (Milben)

Schul-, KiTa-, und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich nach Therapiebeginn und gemäss Entscheid des behandelnden Arztes.

 

Läuse

Treten Läuse innerhalb einer Klasse auf, müssen alle Eltern ihre Kinder untersuchen. Betroffene Kinder und Familienmitglieder müssen behandelt werden. Informieren Sie die Lehrperson, wenn Sie Läuse feststellen, sie wird die nötigen Schritte veranlassen.
(Merkblatt zur Bekämpfung von Läusen)

 

Masern

Bei Massernausbruch werden ungeimpfte Kinder für 3 Wochen von der Schule ausgeschlossen, gemäss der Verordnung des Kantonsarztes.

Bei Unsicherheit ob Ihr Kind geimpft ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Arzt oder an Frau Mirjam Urso, Schulgesundheitsdienst Kanton BL, mirjam.urso@bl.ch.

 

Mumps

Kein Schul-, KiTa- und Kindergartenbesuch bis zum Abklingen der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und gemäss Entscheid des behandelnden Arztes.

 

Pfeiffer’sches-Drüsenfieber (Mononucleose)

Schul-, KiTa-, Kindergarten- und Turnunterrichtsbesuch gemäss Entscheid des behandeln-den Arztes.

 

Ringelröteln

Schul-, KiTa- und Kindergartenbesuch gestattet, sofern es der Zustand des Kindes
erlaubt.

 

Röteln

Kein Schul-, KiTa- und Kindergartenbesuch bis zum Abklingen der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und gemäss Entscheid des behandelnden Arztes.

 

Tuberkulose

Schul-, KiTa- und Kindergartenausschluss nur bei offener (ansteckender) Tuberkulose. Rückkehr gemäss Entscheid des behandelnden Arztes.

 

Windpocken (Varizellen)

Schul-, KiTa- und Kindergartenausschluss. Rückkehr ab dem 6. Tag nach Krankheitsaus-bruch (Ausschlag) möglich. Kein Schwimmunterricht bis zum Abheilen der Hautläsionen.

 

Quelle: Schulgesundheitskommission Kanton Basel-Landschaft (August 2015)

Wir begrüssen es sehr, wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule zustande kommt. Die Lehrpersonen fördern diesen Kontakt z.B. durch Einladungen zu persönlichen Gesprächen, durch Elternabende, gemeinsame Anlässe, Ermunterungen zu Schulbesuchen usw. Die Lehrpersonen sind darauf angewiesen, dass Sie wichtige, Ihr Kind betreffende Informationen weitergeben.

 

Die Lehrperson erlebt und beobachtet die Kinder im Unterrichts-Alltag. Es ist eine ihrer Aufgaben, bei Auffälligkeiten oder Besonderheiten eines Kindes, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen. Im gemeinsamen Gespräch mit den Eltern wird nach Möglichkeiten zur Unterstützung des Kindes gesucht. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ist dabei sehr hilfreich (z.B. Logopädischer Dienst, Schulpsychologischer Dienst).

Für Gespräche, Anliegen und Informationen der Eltern stehen die Lehrpersonen gerne zur Verfügung. Ein Termin kann am Rande der Unterrichtszeit oder per Telefon vereinbart werden.

 

Schulbesuch

Die Eltern sind eingeladen, ihr Kind während des Unterrichts zu besuchen. Nur so können sie einen lebendigen Einblick in den Kindergarten-Schulalltag erhalten. Bitte vereinbaren Sie einen Unterrichtsbesuch vorher mit den Lehrpersonen.

Der Kanton organisiert verschiedene Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). Während der unterrichtsfreien Zeit kann Ihr Kind zur Förderung der Herkunftssprache und der Integration daran teilnehmen.

Dies sind z. B. Türkisch, Arabisch, Japanisch, Kroatisch, Chinesisch, Albanisch, Tamilisch, Italienisch, Englisch usw.

Bei Interesse können Sie sich bei der Klassenlehrperson oder auf dem Schulsekretariat melden (siehe Adressen).

Eine logopädische Therapie können Kinder erhalten, die Schwierigkeiten in der Sprache und beim Sprechen haben.

Eltern, die wegen der Sprachentwicklung ihres Kindes beunruhigt sind, können sich zu einer Abklärung und Beratung direkt an den Logopädischen Dienst wenden. Anmeldungen erfolgen im Einverständnis der Eltern auch über ÄrztInnen, LehrerInnen, KindergärtnerInnen sowie den Schulpsychologischen Dienst. Im Anschluss an eine Abklärung wird mit den Eltern das weitere Vorgehen besprochen.

Ist eine logopädische Therapie angezeigt und von den Eltern erwünscht, findet diese in der Regel als Einzelbehandlung einmal pro Woche statt und dauert 50 Minuten. In der Therapie wird dem Kind ein ganzheitlicher Zugang zur Sprache ermöglicht.

Der Logopädische Dienst Münchenstein befindet sich im Schulhaus Lange Heid.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Team des Logopädischen Dienstes Münchenstein gerne zur Verfügung (Kontakt siehe Adressen).

Die Gemeinde Münchenstein bietet folgende Betreuungsformen für Ihr Kind an:

  • Mittagstisch
  • Mittagstisch und Nachschulbetreuung in Modulen
  • Tagesheim
  • Tagesfamilien
  • Tageslager während der Schulferien

Auskünfte erhalten Sie von der Abteilung Kind, Jugend & Familie (siehe Adressen) oder über die Homepage der Gemeinde.

Die Musikschulen sind im Bildungsgesetz als anerkannte Schulart verankert, sie sind jedoch nicht Volksschulen im Sinne der Gesetzgebung. Die Gemeinde Münchenstein bildet die Trägerschaft der Musikschule, die Erziehungsberechtigten leisten einen finanziellen Beitrag an die musikalische Ausbildung ihrer Kinder.

Die Musikschule geniesst einen anerkannten Ruf als erfolgreiche Kultureinrichtung der Gemeinde Münchenstein. Über 600 Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten Unterricht in den stimmungsvollen Räumen an der Baselstrasse 8.

Für das umfangreiche Angebot stehen qualifizierte und engagierte Lehrpersonen zur Verfügung. Ihr Engagement in Verbindung mit langjähriger Erfahrung ist Garantie für einen intensiven und zielorientierten Unterricht.

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit als Solisten oder im Ensemble wertvolle Motivation und Bestätigung zu erleben. Gruppenangebote, wie die Musikalische Früherziehung oder der Kinderchor, wirken sich positiv auf das Sozialverhalten der Kinder aus. Gemeinsame Projekte wie Konzerte, Musizierstunden oder Musicals machen die Schule zu einem lebendigen Treffpunkt. Ein reger und guter Austausch zwischen der Musikschule und der Schule ist somit sehr bedeutungsvoll.

Wir freuen uns, wenn auch Sie dabei sind.

(Kontakt siehe Adressen)

Schulferien
Es gelten die vom Kanton Basel-Landschaft vorgegebenen Ferientermine. Sie finden die genauen Daten auf der kantonseigenen Homepage.

Nähere Informationen finden sie hier.

Die Schulhausordnung der Kindergärten und Primarschulen regelt grundlegende
Verhaltensweisen in der Schule. Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Einhaltung dieser Regeln.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind Respekt vor anderen Person und dem Eigentum anderer zeigt. Verhindern Sie, dass Ihr Kind gefährliche Spielsachen mit in die Schule nimmt.

Die Schulleitung übernimmt die operativen Aufgaben und ist für die personellen,
administrativen und pädagogischen Belange der Schule verantwortlich. Sie entscheidet in erster Instanz über Gesuche und Bewilligungen und setzt sich für eine gute Qualität der Schule ein.

 

Die Schulleitung sowie das Sekretariat befinden sich im Schulhaus Lange Heid.

Der Schulpsychologische Dienst ist eine Dienstleistung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Baselland. Die für unsere Gemeinde zuständige Person berät einerseits Eltern und Lehrpersonen bei Problemen, die in der Schule auftreten. Andererseits führt sie Abklärungen durch für allfällige Eintritte in die Kleinklassen oder für Sonderschulung, ISF oder Begabungsförderung.

Der Schulrat in Münchenstein ist für richtungsweisende Fragen an seinen Schulen zuständig. Er besteht aus sieben Mitgliedern (sechs Schulräte und ein Gemeinderat) und wird gemäss der Gemeindeordnung von Münchenstein alle vier Jahre im Majorzverfahren an der Urne gewählt. Für die Tätigkeit des Schulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes massgebend.

Aufgaben im Einzelnen:

  • Brücke zwischen Öffentlichkeit und Schule
  • Anstellungsbehörde und Aufsicht Schulleitung
  • Anstellungsbehörde Lehrperson mit unbefristetem Vertrag
  • Genehmigung Schulprogramm
  • Gewährleistung Schulprogramm
  • Gewährleistung Umsetzung Evaluationsergebnisse
  • Verantwortung „Urlaubsgesuche“
  • Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitung
  • Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler
  • Bussenverfügung
  • Recht, nach vorheriger Absprache den Unterricht zu besuchen

Die Geschäfte werden von der Schulleitung und/ oder den verantwortlichen Mitgliedern des Schulrates vorbereitet. Die Schulleitung und Vertreter der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

 

Wann gelangen Eltern an den Schulrat?
Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, das Gespräch zuerst mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei
einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrperson nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt.
Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.

Die Schulsozialarbeit (SSA) unterstützt die Schulen bei der Früherkennung und Bearbeitung von individuellen und sozialen Problemen. Darüber hinaus bietet sie professionelle
Beratungs-, Interventions- und Präventionsleistungen sowie Triagefunktionen an. Bei Beratungen von Einzelpersonen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern), Gruppen, Klassen oder ganzen Schulen geht sie ressourcenorientiert und zielgerichtet vor und bezieht alle Beteiligten mit ein. Im Bedarfsfall verweist sie auf externe Beratungsstellen.

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, das persönliche, soziale und schulische Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen an der Schule zu sichern. Kinderspezifische Themen und die damit verbundenen Probleme bekommen durch das niederschwellige Beratungsangebot der SSA in der unmittelbaren Umgebung der Kinder und Jugendlichen ein klar definiertes Gefäss. Die SSA bietet den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten Beratung, Begleitung und Vermittlung bei persönlichen und sozialen Problemen.

Im täglichen Schulbetrieb besteht eine niederschwellige und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pädagogik und sozialer Arbeit. Auf den Ebenen der Lehrpersonen und der Schulhauskultur führt das Angebot zu einem sensibleren Umgang mit konfliktträchtigen Themen und persönlichen Problemen. Die SSA ist mit anderen Fachstellen vernetzt und arbeitet mit diesen zusammen.

Eltern mit Kindern in der Primarschule oder im Kindergarten Münchenstein sowie Lehrerinnen und Lehrer können sich jederzeit an die Schulsozialarbeit Münchenstein wenden, wenn sich Probleme und Fragen rund um die Schule, Freizeit und die Familie ergeben. Die Beratung ist kostenlos und die Gespräche werden vertraulich behandelt.

Die Aufsichtspflicht der Lehrperson beginnt und endet mit der Unterrichtszeit – der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Nach einer angemessenen Zeit der Begleitung sollte das Kind in der Lage sein, den Weg allein zurückzulegen. Das fördert die Selbständigkeit, Selbstsicherheit und Gesundheit Ihres Kindes. Aus diesem Grund und der Umwelt zuliebe bitten wir Sie, nach Möglichkeit bei Begleit- und Abholdiensten auf das Auto zu verzichten. Gemeinsames Üben und Besprechen des Verhaltens auf dem Schulweg ist sehr wichtig. Die Kinder im Kindergartenalter dürfen auf der Strasse nicht Rad fahren. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, Ihr Kind nicht mit Inline-Skates, Rollbrett etc. in den Kindergarten zu schicken.

Die Aufsichtspflicht der Lehrperson beginnt und endet mit der Unterrichtzeit – der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

Ob Kinder mit Fahrrädern oder Trottinetts zur Schule fahren dürfen, ist von Schulhaus zu Schulhaus verschieden.

Gemäss Verordnung über den Schulärtzlichen Dienst finden während der obligatorischen Schulzeit drei schulärztliche Untersuchungen statt:

  • die erste im Laufe des ersten Kindergartenjahres
  • die zweite in der vierten Primarklasse
  • die dritte in der siebten Klasse bzw. zweiten Oberstufenklasse

Bei diesen Untersuchungen können etwaige Störungen insbesondere der Augen und des Gehörs sowie der Gesamtentwicklung frühzeitig entdeckt und behandelt werden.

Diese Untersuchungen können entweder durch den Schularzt oder bei Ihrem Privatarzt durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für privatärztliche Untersuchungen nicht von der Gemeinde übernommen werden.

Unsere Schulärzte sind:

  • Dr. med. Kathrin Meffert-Ruf
  • Dr. med. Karin Seibold-Weiger
  • Dr. med. Jan Wurster

 

Die Kindergärtnerinnen haben einen Bildungs- und Förderungs-Auftrag. In diesem Zusammenhang legen sie grossen Wert auf die Förderung der Selbständigkeit.

  • An- und Ausziehen
  • auf die Toilette gehen
  • nach und nach den Kindergartenweg alleine bewältigen.

Die Primarstufe besteht aus:

  • 2 Jahre Kindergarten
  • 6 Jahre Primarschule

1. Zyklus; Kindergarten und Unterstufe
2. Zyklus; Mittelstufe

Es gelten in Münchenstein Blockzeiten:

Vormittag: 08.00 – 12.00 Uhr

Nachmittag: Mo, Di, Do 13.45 – 15.15 Uhr bzw. 16.05 Uhr

Freitag 13.45 – 15.15 Uhr

Vormittags gelten für alle Klassen die gleichen Unterrichtszeiten. Der Nachmittags-Unterricht findet je nach Klasse, resp. Halbklasse an unterschiedlichen Tagen statt.

Es gelten in Münchenstein Blockzeiten:

Vormittag ab 08.00 Uhr Ankunftszeit *
08.30 – 12.00 Uhr Unterrichtszeit

Nachmittag ab 13.45 Uhr Ankunftszeit *
14.00 – 15.45 Uhr Unterrichtszeit

* Ankunftszeit: Zwischen 08.00 und 08.30 Uhr und zwischen 13.45 bis 14.00 Uhr können Sie selbst wählen, wann Sie Ihr Kind in den Kindergarten schicken wollen. Zu Beginn der Unterrichtszeiten müssen alle Kinder anwesend sein.

  • Pause: Während der Unterrichtszeit am Morgen mind. 30 Minuten. Die Kinder verbringen die Pause bei fast jedem Wetter im Freien.
  • Mittwochnachmittag ist unterrichtsfrei für alle Kinder.
  • Der Kindergarten wird morgens nicht vor 8.00 Uhr und am Nachmittag nicht vor 13.45 Uhr geöffnet.
  • Während der Unterrichtszeit darf das Kindergartenareal nicht ohne Bewilligung verlassen werden.
  • Die Kinder werden an den Nachmittagen in Gruppen unterrichtet. Im ersten und zweiten Kindergartenjahr hat Ihr Kind je an einem Nachmittag Unterricht.
  • Einen genauen Stundenplan mit Turnstunden und Deutschstunden für fremdsprachige Kinder erhalten Sie von der Kindergärtnerin.

Richtlinien für die Gewährung von Urlaub für Schülerinnen und Schüler

  • Jede Schülerin, jeder Schüler hat pro Schuljahr
    Anspruch auf maximal vier halbe Tage Urlaub
    (Jokertage). Die Halbtage können kumuliert oder einzeln
    bezogen werden. Nicht bezogene Halbtage können nicht
    auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
  • Der versäumte Schulstoff muss selbstständig nachgeholt
    werden. Die Nachholung liegt in der Verantwortung des/
    der Erziehungsberechtigten und der SchülerInnen.
  • Der Urlaub kann frei eingesetzt werden, z.B. für
    - private Anlässe (Ferienverlängerung, Familienfest, etc.)
    - Anlässe von Vereinen und Organisationen (Sport- und
    Musikanlässe etc.)
  • Während Klassen- und Schulanlässen (Sporttagen, Schulreisen, Skilager) wird kein Urlaub gewährt.
  • Jeder Urlaub betreffend die Jokertage ist mit dem Formular „Dispensationsgesuch für Jokertage“ mindestens sieben Tage vor Bezug bei der Klassenlehrperson anzumelden.
  • Die/Der Erziehungsberechtigte muss das Gesuch (kurz) begründen und unterschreiben.
  • Rechtzeitig eingereichte Gesuche, welche den Bestimmungen (1.) entsprechen, werden durch die Klassenlehrperson bewilligt.
  • Die Klassenlehrperson führt Buch über die bezogenen Jokertage.
  • Urlaubsgesuche, welche die vier Joker-Halbtage übersteigen, müssen mindestens sechs Wochen vorher mit dem entsprechenden Formular „Dispensationsgesuch an Schulleitung bzw. Schulrat“ detailliert begründet der Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung eingereicht werden. Diese kann beim Vorliegen von speziellen Gründen Urlaube bis zu zwei Wochen bewilligen.
  • Urlaube, welche länger als zwei Wochen dauern, müssen mindestens sechs Wochen vorher mit dem entsprechenden Formular „Dispensationsgesuch an Schulleitung bzw. Schulrat“ detailliert begründet beim Schulrat eingereicht werden.
  • Die Gesuche gemäss Punkt 10. werden vom Schulrat nur in Ausnahmefällen und beim Vorliegen triftiger Gründe bewilligt.

Unfall

Schülerinnen und Schüler sind durch die Schule nicht gegen Unfälle in der Schule versichert. Das “Bundesgesetz über die Krankenversicherung“ besagt, dass für alle Schulunfälle (auch während Schullager und Exkursionen) und deren Folgekosten ausschliesslich die elterliche Privatunfall- bzw. Krankenversicherung zuständig ist.

Diebstahl

Die Schule verfügt über keine Diebstahl- oder Haftpflichtversicherung, die gegebenenfalls Schäden oder Verluste der Schüler decken würde. Die Kinder sind von den Erziehungsberechtigten anzuweisen, keine wertvollen Gegenstände oder Kleider unbeaufsichtigt zu lassen.

Bitte, geben Sie Ihrem Kind eine möglichst gesunde Zwischenverpflegung, wie Obst und Gemüse oder ein Stück Brot mit in die Schule, aber keine Süssigkeiten und keine gesüssten Getränke.